Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von 5Elements, für Händler und Vereine

Wir beliefern ausschließlich Sportvereine und Händler. Nach Vorlage Ihres Gewerbenachweises bzw. Ihrer Anmeldung als Verein, erhalten Sie ein Login und können unsere Preise einsehen.
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mma-fashion, Kaiser Malik (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der mma-fashion, Kaiser Malik (nachfolgend „mma-fashion“ genannt) und Händlern bzw. Vereinen als Kunden von mma-fashion  (nachfolgend der „Kunde“ genannt) geschlossen werden.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,  mma-fashion hat derartige Allgemeine Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Vertragsschluss
2.1 Mit der Bestellung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag zwischen mma-fashion und dem Kunden kommt erst durch schriftliche Annahme der Bestellung durch mma-fashion zustande.

2.2 mma-fashion erklärt die Annahme des Vertragsangebots schriftlich gegenüber dem Kunden per E-Mail als Auftragsbestätigung.

3. Lieferung / Gefahrtragung / Verpackung
3.1. mma-fashion ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar ist.

3.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung unversichert ab inländischem Lager auf Gefahr des Kunden. Ist eine anderweitige Lieferung vereinbart, trägt der Kunde die durch die anderweitige Lieferung verursachten Mehrkosten. Ist ein Versand der Ware vereinbart, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.

3.3. Die Verpackung erfolgt unter fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackungen kann mma-fashion zum Selbstkostenpreis gesondert berechnen.

4. Vorbehalt der Selbstbelieferung
Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von mma-fashion bleibt vorbehalten.

5. Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.

6. Zurückbehaltungsrecht von mma-fashion
Solange der Käufer mit einer früheren Verbindlichkeit gegenüber mma-fashion im Rückstand ist, kann mma-fashion – unbeschadet sonstiger Rechte – die Lieferung verweigern.

7. Verzug von SCHUMACHER
7.1 Liefertermine sind Plantermine.

7.2 Ist im Vertrag ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, gerät mma-fashion erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Kunden in Verzug.

8. Annahmeverzug des Kunden
8.1 Gerät der Kunde schuldhaft in Verzug der Annahme, ist mma-fashion berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises der betroffenen Ware zu verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass mma-fashion aufgrund des Annahmeverzugs kein oder nur ein niedrigerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist.

8.2 mma-fashion bleibt es unbenommen, einen höheren tatsächlichen Schaden oder andere Ansprüche gegen den Kunden geltend zu machen.

9. Mängelrüge
9.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Die Frist beginnt bei offenen Mängeln mit Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln mit deren Entdeckung. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

9.2. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. § 9.1 gilt nicht im Falle von vorsätzlich verschwiegenen Mängeln.

10. Gewährleistung
10.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln beträgt zwölf (12) Monate. Dies gilt nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen worden ist, sowie ferner nicht für Körperschäden und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2. mma-fashion hat Mängel nach eigener Wahl durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung zu beheben.

10.3. Geringe, technisch nicht vermeidbare oder handelsübliche Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs von Mustern der Ware stellen keine Mängel dar. Vorstehendes gilt nicht, soweit mma-fashion eine mustergetreue Lieferung zugesagt oder eine anderslautende Beschaffenheitsgarantie übernommen hat.

11. Störungen bei der Leistungserbringung
Soweit eine Ursache bei mma-fashion oder Dritten, die mma-fashion nicht zu vertreten hat, die Einhaltung verbindlich vereinbarter Termine beeinträchtigt, kann mma-fashion eine angemessene Verschiebung dieser Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand von mma-fashion aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann mma-fashion auch die Vergütung des mma-fashion entstehenden Mehraufwands verlangen.

12. Zahlung / Zurückbehaltungsrecht des Kunden / Aufrechnung
12.1. Zahlungen sind 30 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Erfolgt die Lieferung nach Zugang der Rechnung, so läuft die vorgenannte 30-Tage-Frist ab Lieferung.

12.2. Zahlungen sind 30 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Erfolgt die Lieferung nach Zugang der Rechnung, so läuft die vorgenannte 30-Tage-Frist ab Lieferung.

12.3. mma-fashion ist berechtigt, vor Lieferungen in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vom Kunden zu verlangen, dass dieser über die Auftragssumme zugunsten von mma-fashion bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen sowie börsennotierten Bank ein Akkreditiv eröffnet oder eine Bürgschaft auf erstes Anfordern einer solchen Bank beibringt.

12.4. Der Kunde kann Zahlungen nur aufgrund solcher Ansprüche gegen mma-fashion verweigern, die festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

12.5. Der Kunde darf gegen Forderungen von mma-fashion nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

13. Abtretung von Forderungen
Der Kunde darf andere Forderungen als Geldforderungen gegen mma-fashion nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von mma-fashion an Dritte antreten.

14. Haftung
14.1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen mma-fashion (einschl. ihrer Erfüllungsgehilfen), gleich aus welchem Rechtsgrund, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet (Kardinalpflicht). Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von mma-fashion gedeckt sind, vorausgesetzt der Versicherer hat an mma-fashion gezahlt.

14.2. Ansprüche wegen Körperschäden sowie Ansprüche auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

15. Eigentumsvorbehalt
15.1. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderung von mma-fashion aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum von mma-fashion.

15.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändung oder Einräumung von Sicherungseigentum sind ihm nicht gestattet.

15.3. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen, in vollem Umfang an mma-fashion ab. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im eigenen Namen einzuziehen, solange diese Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgt.

15.4. Übersteigen die mma-fashion nach Ziffer 15 zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, ist mma-fashion verpflichtet, Sicherheiten in entsprechender Höhe nach eigener Wahl freizugeben.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Deutschland.

17. Anwendbares Recht
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Stand April 2018